Die Angebote, Lieferungen und Leistungen unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen unserer Auftraggeber gelten nur dann, wenn diese ausdrücklich von uns schriftlich zugrunde gelegt wurden.
Die Erklärungen und Abschlüsse unserer Mitarbeiter werden erst durch schriftliche Bestätigung für uns verbindlich. Erklärungen, die unser Auftraggeber aufgrund dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen abgibt, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der Schriftform.
Unsere Anbote sind grundsätzlich freibleibend.
Die Vollständigkeit unserer Kostenvoranschläge wird hinsichtlich unvorhergesehener Arbeiten nicht gewährleistet. Die Kosten der Bemusterung, der Materialprüfung und der Erstellung eines Kostenvoranschlages trägt der Auftraggeber. Im Falle der Auftragserteilung werden diese rückvergütet. Geringfügige materialbedingte Abweichungen zu Mustern und Schaustücken bleiben vorbehalten.
Unsere Auftragsbestätigung gilt als vom Auftraggeber anerkannt, sofern nicht innerhalb von 3 Werktagen ab Mitteilung Einspruch erhoben wird.
Im Fall einer Auftragsänderung sind die Preise entsprechend anzupassen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt.
Für sämtliche Unterlagen, wie Pläne, Skizzen etc., die vom Auftraggeber bereitgestellt werden, haftet dieser für die Richtigkeit, sofern kein Naturmaß vereinbart wurde.
Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen wie Prospekte, Kataloge, Muster, Präsentationen oder Ähnliches bleiben unser geistiges Eigentum. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens, bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.
Bei Verwendung ohne unsere Zustimmung wird ein pauschalierter Schadenersatz in Höhe von 25 % der Angebotssumme verrechnet.
Wir sind berechtigt, Fotos von unseren Werken anzufertigen und Baustellen zu dokumentieren. Diese Lichtbilder werden zum Zwecke der Dokumentation gespeichert und gegebenenfalls auch zu Werbezwecken auf unserer Website veröffentlicht.
Bei mangelnder Bonität des Auftraggebers sind wir berechtigt, sofortige Zahlung des Gesamtentgeltes oder eine Bankgarantie zu verlangen, oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Der Auftraggeber hat im Falle des berechtigten Vertragsrücktritts durch uns die bereits erbrachten Leistungen zu vergüten, etwa Materialbeschaffung, Arbeitsaufwendungen und dergleichen. Diese Vorleistungen können von uns anteilsmäßig zum Auftragswert pauschaliert werden, ohne dass wir einen besonderen Nachweis zu erbringen haben. Sonderanfertigungen sind – jedoch ohne Auslieferungskosten – zur Gänze zu vergüten.
Diese Vereinbarung gilt ebenso für den Fall des Vertragsrücktritts durch den Auftraggeber selbst.
Alle von uns genannten Preise sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer, exklusive Lieferung und Montage zu verstehen, es sei denn, es wurde schriftlich anders vereinbart.
Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder aufgrund innerbetrieblicher Abschlüsse oder andere zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie zum Beispiel für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten oder Finanzierung verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.
Angaben über Lieferzeiten stellen eine unverbindliche Schätzung auf Basis von Erfahrungswerten dar, soweit nicht ausdrücklich ein Fixtermin vereinbart wurde.
Der Lauf von Lieferfristen beginnt grundsätzlich mit Einlangen der Auftragsbestätigung an uns.
Bei wesentlicher Überschreitung der Lieferzeit hat der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen zu setzen. Erst nach Ablauf dieser Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder weiterhin Erfüllung verlangen.
Besondere unvorhergesehene Ereignisse wie Lieferverzug von Vorlieferanten, unverschuldete Betriebsstörungen, Streik, Verkehrsstörungen, Elementarereignisse wie zum Beispiel Krieg oder Ähnliches berechtigen uns, vom Vertrag ohne Entschädigung zurückzutreten oder später zu liefern. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers gegen uns wegen Verzugsschäden oder Verzugsfolgen werden für diese Fälle ausdrücklich ausgeschlossen.
Der Auftraggeber hat die Lieferung zu ermöglichen, insbesondere Beheizung, trockene Räume, Strom, Beleuchtung sowie die Benützungsmöglichkeit eines Aufzugs bei einzurichtenden Bauwerken ab dem 1. Stockwerk. Fehlt es an einer dieser von Seiten des Auftraggebers herzustellenden Voraussetzungen, wird der dadurch entstehende Mehraufwand in Rechnung gestellt.
Zur Leistungsausführung ist unser Unternehmen erst dann verpflichtet, wenn der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist. Unser Unternehmen ist grundsätzlich nicht berechtigt und nicht verpflichtet, Arbeiten, die in den Bereich anderer Gewerke fallen, durchzuführen. Insbesondere sind Gas-, Wasser- und Stromanschlüsse durch die dazu befugten Gewerbebetreibenden vorzunehmen.
Die Wahl des Liefervorganges unterliegt unserer Auswahl.
Die Lieferung gilt als zugestellt: bei Lieferung durch LKW mit Zustellung bis zur Bordsteinkante; bei Post- oder Bahnversand, wenn die Ware unser Werk verlässt; bei Vereinbarung der Montage des Liefergegenstandes durch uns mit Beendigung der Montage; oder auch bei nicht vollendeter Montage, wenn diese durch Verschulden des Auftraggebers verzögert wurde.
Es gelten ausdrücklich keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers beziehungsweise Vertragspartners. Den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Spediteursbedingungen des Vertragspartners wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Weiters gelten keine Transportbedingungen des jeweiligen Vertragspartners. Die AÖSp werden ausdrücklich ausgeschlossen.
Diesem Vertrag werden zwingend die Regelungen der CMR zugrunde gelegt.
Allfällige Haftungsbeschränkungen zwingender Sonderfrachtrechte, zum Beispiel CMR, CIM oder MÜ, gelten nicht bei Vorliegen grober Fahrlässigkeit.
Der beauftragte Spediteur beziehungsweise Frachtführer hat die transportgerechte Verpackung, Verladung und den ordnungsgemäßen Transport zu gewährleisten.
Die Lieferung erfolgt grundsätzlich bis zur Bordsteinkante der Auftraggeber, wenn nicht anders vereinbart. Bei der Auslieferung durch LKW hat der Auftraggeber für eine ungehinderte Zufahrt bis zur Lieferadresse zu sorgen und bei fehlender Zufahrt oder fehlenden Transportmöglichkeiten innerhalb eines Hauses einen versperrbaren Lagerraum zum Abstellen des Liefergegenstandes zur Verfügung zu stellen.
Kommt es hierzu nicht, wird der Liefergegenstand auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers eingelagert und verrechnet. Übernimmt der Auftraggeber die Ware bei Zustellung nicht zum vereinbarten Termin oder kann die Lieferung dem Auftraggeber nicht zugestellt werden, so gerät dieser in Annahmeverzug.
Der Gefahrenübergang zu Lasten des Auftraggebers erfolgt jedenfalls ab Zustellung beziehungsweise Einlagerung des Liefergegenstandes, auch bei Einlagerung in Containern des Auftragnehmers.
Transportschäden sind bei der Übernahme unverzüglich schriftlich zu beanstanden.
Bei Auftragserteilung hat der Auftraggeber eine Anzahlung von 50 % zu leisten. Die Restzahlung ist bei Fertigstellung des Werks beziehungsweise Lieferung zur Zahlung fällig.
Lieferungen in das Ausland erfolgen ausschließlich nach gänzlicher Vorkasse.
Werden uns Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers vermindert erscheinen lassen, sind wir berechtigt, Anzahlungen beziehungsweise volle Vorauskasse zu verlangen und vom Liefervertrag zurückzutreten, wenn diese nicht fristgerecht geleistet werden.
Bei Auftragsstornierung vor Produktionsbeginn wird eine Stornogebühr im Ausmaß von 15 % des Auftragswertes fällig. Eine Stornogebühr von mindestens 25 % der Auftragssumme wird fällig, wenn der Auftrag in unserer Produktion bereits angearbeitet wurde.
Wir sind zur Rechnungslegung berechtigt, sobald die Lieferung gemäß dieser Bedingungen bewirkt ist. Bei abschnittsweiser Lieferung behalten wir uns vor, Teilrechnungen zu legen.
Alle Leistungen, die über jene in der Auftragsbestätigung hinausgehen, werden gesondert verrechnet.
Rechnungen sind, sofern nicht andere schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden, sofort ohne Abzug zahlbar. Ein Skontoabzug wird nur im Rahmen und aufgrund schriftlicher Vereinbarung anerkannt.
Wird gegen unsere Rechnung binnen 5 Werktagen kein begründeter Einspruch schriftlich erhoben, gilt sie als anerkannt.
Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, Zinsen in der Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verrechnen. Im Falle der Säumnis sind wir berechtigt, neben Verzugszinsen auch Mahngebühren sowie die Interventions- und Inkassogebühren eines Kreditschutzbüros oder Rechtsanwaltes zu verrechnen.
Bei Zahlungsverzug oder bei Eintreten eines außergerichtlichen oder gerichtlichen Insolvenzverfahrens werden sämtliche gewährten Nachlässe, Rabatte und Boni hinfällig und rückverrechnet.
Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Verbindlichkeiten des Kunden uns gegenüber, gleich aus welchem Grund diese entstanden sein mögen.
Dem Kunden ist es untersagt, die nicht vollständig bezahlte Ware weiterzuveräußern, zu verpfänden oder zur Sicherungsübereignung heranzuziehen.
Bei Wiederverkäufern ist eine Weiterveräußerung vor vollständiger Begleichung der Rechnung nur mit unserer Zustimmung zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Bekanntgabe des Namens beziehungsweise der Firma und der genauen Geschäftsanschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung zustimmen.
Im Falle unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung schon jetzt als an uns abgetreten und sind wir jederzeit befugt, den Drittschuldner von dieser Abtretung zu verständigen.
Bis zum Ende des Eigentumsvorbehaltes verpflichtet sich der Kunde, die bereits gelieferte Ware schonend zu behandeln. Bei Vermischung mit Fremdgütern entsteht Miteigentum.
Der Inhalt der von uns verwendeten Prospekte, technischen Beschreibungen etc. wird nicht Vertragsinhalt, es sei denn, der Auftraggeber oder wir nehmen darauf ausdrücklich Bezug.
Öffentliche Äußerungen über die von uns zu übergebende Sache oder das von uns zu erbringende Werk beziehungsweise die Dienstleistung, etwa in der Werbung oder den der Sache beziehungsweise dem Werk beigefügten Angaben, binden uns nicht.
Fallen die Mängel einer Sache beziehungsweise eines Werkes bereits im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in die Augen oder sind sie dem Auftraggeber bereits in diesem Zeitpunkt bekannt, hat der Auftraggeber nicht alle Auflagen des Auftragnehmers in Bezug auf den Vertragsgegenstand, etwa Wartungsvorschriften, beachtet, wurden Verbesserungsarbeiten ohne unsere Genehmigung vorgenommen, wurden Ersatzteile fremder Herkunft eingebaut oder hat der Auftraggeber seine Vertragspflichten nicht eingehalten, ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
Der Auftraggeber hat im Übrigen die Sache beziehungsweise das Werk unverzüglich nach Übergabe, soweit ihm dies zumutbar ist, zu untersuchen und uns allfällige Mängel einschließlich aller Fehlmengen und aller Falschlieferungen unverzüglich, Transportschäden bei der Übergabe, schriftlich, auch durch Telefax oder E-Mail, anzuzeigen.
Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Sache beziehungsweise das Werk als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen einschließlich von Mangelfolgeschäden sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung ist diesfalls ausgeschlossen.
Sachlich gerechtfertigte und geringfügige Abweichungen der vereinbarten Leistungen sind dem Kunden zumutbar; beispielsweise Naturmerkmale wie Risse, Astlöcher, unterschiedliche Furnierbilder, Maserungen, Farbunterschiede bei Mustern von Raumtextilien, Böden oder Ähnliches.
Bei der Lieferung als Schutz vor Beschädigungen verwendete Verpackungsdecken, Schaumstoffzuschnitte und sonstige Verpackungsmaterialien sind unser Eigentum und werden bei der nächsten Zustellung wieder mitgenommen. Wird die Ware zwischengelagert, so ist seitens des Kunden für entsprechenden Ersatz zu sorgen. Für Schäden mangels Verpackung nach Zustellung wird nicht gehaftet.
Nicht von uns selbst veranlasste Veränderungen der Originalaufhängung der Hängeschränke wie auch die Beschädigungen des Sicherheitssiegels führen zum Entfall jedweder Haftung unsererseits.
Die Beweislast dafür, dass die Sache beziehungsweise das Werk mangelhaft und der Mangel bei der Übergabe vorhanden war, trifft stets den Auftraggeber, auch wenn der Mangel innerhalb von 6 Monaten nach der Übergabe hervorkommt.
Bestehen wegen eines Mangels Ansprüche auf Gewährleistung, können wir nach unserer Wahl die Verbesserung, also Nachbesserung oder Nachtrag des Fehlenden, oder den Austausch der Sache beziehungsweise des Werkes bewirken, das Entgelt angemessen mindern oder den Vertrag aufheben.
Bestehen Ansprüche auf Gewährleistung, berechtigt dies den Auftraggeber nicht, das Entgelt bis zum Zeitpunkt der Verbesserung oder des Austausches der Sache zurückzuhalten.
Das Recht auf Gewährleistung muss jedenfalls innerhalb von 6 Monaten nach der Übergabe gerichtlich geltend gemacht werden. Die Frist beginnt mit dem Tag der Ablieferung der Sache beziehungsweise des Werkes.
Haben wir den Mangel nicht verschuldet, besteht wegen des Mangels kein Anspruch auf Schadenersatz. Das Vorliegen eines allfälligen Verschuldens hat der Geschädigte nachzuweisen. Schadenersatzansprüche aufgrund leichter Fahrlässigkeit werden ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden.
Besteht Anspruch auf Schadenersatz, können wir nach unserer Wahl Naturalersatz, also Verbesserung oder Austausch, oder Geldersatz leisten.
Im Übrigen gilt: Im Falle leichter Fahrlässigkeit haften wir ausschließlich für Personen- und Sachschäden, nicht aber für Vermögensschäden oder den entgangenen Gewinn. Besteht Anspruch auf Schadenersatz, ist unsere Haftung mit der Höhe des Fünffachen des vereinbarten Entgeltes beschränkt.
Im Falle grober Fahrlässigkeit haften wir, sofern Anspruch auf Schadenersatz besteht, für Personenschäden maximal mit der Höhe des Zehnfachen des vereinbarten Entgeltes.
Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel Produkthaftung im Sinne des PHG gegen uns richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
Erfüllungsort für die Zahlung des Kaufpreises sowie für sämtliche sonstige Leistungen ist Linz.
Es gilt österreichisches Recht. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen.
Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen.
Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftlichkeit beziehungsweise Unterschriftlichkeit.
Ist eine der oben angeführten Bedingungen aus irgendeinem Grund nichtig, wird dadurch die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen nicht berührt.
HIER können Sie unsere AGBs herunterladen